ASF

für Auffällige in der Probezeit

Bist Du in Deiner Probezeit auffällig geworden? (z.B. durch zu schnelles Fahren, Fahren bei Rot oder durch einen Unfall) So musst Du an einem Nachschulungskurs teilnehmen. Dann erhälst Du von der Behörde (StVA) eine Anordnung zum Aufbauseminar. In dieser angegebenen Frist musst Du an einem solchen Kurs teilnehmen. Dieses umfasst 4 Sitzungen a 135 min und eine Fahrprobe. Eine Prüfung gibt es nicht!

Bitte melde Dich bei uns im Büro wir helfen Dir dann gerne weiter!