Die weiterbildung

nach BKrFQG und BKrFQV

Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?
Seit dem 09.09.2008 greift das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), sowie die Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) für Busfahrer. Seitdem gilt sie auch für LKW-Fahrer. Die Gesetze sehen vor, dass Gewerbliche Fahrer, die nach dem Stichtag ihre Fahrerlaubnis erwerben, eine Grundqualifikation durchlaufen und alle fünf Jahre eine Weiterbildungsveranstaltung absolvieren müssen. Nachgewiesen wird dies durch Ziffer "95" im Führerschein.

Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (z.B. 5 mal 7 Stunden)

 

Berufskraftfahrerfortbildung nach BKrFQG

Unsere Kursinhalte

  • Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens
  • Wirtschaftliche und umweltschonende Fahrweise
  • Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens (ECO)
  • Wechselbrückenhandling
  • Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit Dienstleistung, Logistik
  • LKW-Sicherheitstraining nach DVR-Richtlinien
  • Verhalten in Notfällen
  • Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Sozialvorschriften (Ruhe- und Lenkzeiten)

Die Fortbildung ist auch in Ihrem Unternehmen möglich.


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